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Entschädigung für einen herabgestuften Tarif

Wenn Ihr Tarif herabgestuft wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Streckenlänge Ihres Fluges ab.

Alle Flüge bis zu 1500 km:

  • 30 % des Ticketpreises.

Alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km** oder alle sonstigen Flügen zwischen 1500 und 3500 km:

  • 50 % des Ticketpreises.

Alle Flüge, die nicht in eine der vorstehenden Kategorien fallen:

  • 75 % des Ticketpreises.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?

  • Bitte beachten Sie, dass die EU-Verordnung 261/2004 nicht für Reisen gilt, die außerhalb der EU beginnen und enden, wie z. B. eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln bzw. Grönland endet, auch wenn dabei ein Transfer in Island stattfindet.

* Innergemeinschaftliche Flüge sind Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU) und umfassen auch Länder, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, wie z. B. Norwegen, Island und Liechtenstein. Das bedeutet, dass Flüge zwischen diesen Ländern sowie Flüge von diesen Ländern in die EU den gleichen Verordnungen zu Passagierrechten unterliegen. Darüber hinaus gelten diese Verordnungen auch für Flüge mit Abflugort außerhalb der EU und des EWR und mit Zielort in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, wenn der Flug von einer EU- oder EWR-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

** Ausgenommen sind Flüge zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen Überseegebieten.

Eine Liste der für die Wahrung von Fluggastrechten zuständigen Behörden finden Sie unter Europa.eu.

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.

Sonstige Regionen

Die Passagierrechte bei einer Flugstörung können je nach Abflug- oder Zielort variieren. Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren sonstigen Reisezielen.

Raleigh Durham North Carolina United States Landscape

USA

Passagierrechte bei Reisen in die oder aus den USA

Canada - nature - mountains - unsplash

Kanada

Passagierrechte bei Reisen nach oder von Kanada

United Kingdom_Miners Trail, Snowdonia National Park

Vereinigtes Königreich

Passagierrechte bei Reisen in das oder aus dem Vereinigten Königreich