Geschäftsbedingungen für Servicepakete
Geschäftsbedingungen Icelandair – Servicepakete
1. Servicepaket (Paket aus Dienstleistungen)
1.1. Produktübersicht
1.1.1. Ein Servicepaket ist eine Kombination optionaler Reisedienstleistungen, die unter anderem Sitzplatzauswahl, vorab gekaufte Mahlzeiten und/oder vorab gekaufte zusätzliche Gepäckstücke umfassen können.
1.1.2. Servicepakete und alle enthaltenen Dienstleistungen sind vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit.
1.1.3. Für die einzelnen Leistungen in einem Paket gelten jeweils servicespezifische Geschäftsbedingungen (z. B. Gepäck-, Mahlzeiten- und Sitzplatzbedingungen).
1.1.4. Besteht ein Konflikt zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den servicespezifischen Geschäftsbedingungen, haben die für die enthaltenen Dienstleistung geltenden Bedingungen Vorrang.
2.Bedingungen für Servicepakete
2.1. Verfügbarkeit und berechtigte Flüge
2.1.1. Servicepakete sind nur für Flüge verfügbar, die von Icelandair durchgeführt werden und eine Icelandair-Flugnummer (FI) haben.
2.1.2. Servicepakete sind nicht für Codeshare- oder Interline-Flüge verfügbar, die von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden.
2.1.3. Die Pakete unterliegen den jeweils geltenden Service-Annahmeschlusszeiten und sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
2.2. Abbuchung und Verknüpfung mit der Buchung
2.2.1. Servicepakete (und die darin enthaltenen Dienstleistungen) sind mit dem Ticket des jeweiligen Passagiers verknüpft und können nicht auf einen anderen Passagier übertragen werden.Namensänderungen sind nicht zulässig.
2.2.2. Gebührenpflichtige Dienstleistungen müssen zum Zeitpunkt der Auswahl/des Kaufs in Rechnung gestellt und per Ticket erfasst werden.
2.2.3. Für Servicepakete, die über einen Icelandair-Mitarbeiter bestellt werden, fällt eine zusätzliche Buchungsgebühr an, die nicht erstattungsfähig ist.
3. Änderungen an Servicepaketen
3.1. Betriebsänderungen durch Icelandair
3.1.1. Icelandair behält sich das Recht vor, jede Dienstleistung, einschließlich die im Rahmen eines Pakets erworbenen Leistungen, zu ändern, neu zuzuweisen oder abzulehnen, sofern dies aus operativen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
3.2. Freiwillige Änderungen durch den Passagier
3.2.1. Im Falle einer freiwilligen Änderung dürfen Paket-Dienstleistungen nur dann auf einen neuen Flug übertragen werden, wenn die Flugstrecke unverändert bleibt und die jeweils geltenden servicespezifischen Bedingungen die Übertragung gestatten.
4. Rückerstattungen
4.1. Allgemeine Rückerstattungsrichtlinie
4.1.1. Sofern in diesen Bedingungen oder in den für die enthaltenen Dienstleistungen geltenden Bedingungen nicht anders angegeben, sind Servicepakete (und darin enthaltene Leistungen) nicht erstattungsfähig, und für ungenutzte Teile ist ebenfalls keine Rückerstattung möglich.
4.2.1. Gebühren für Dienstleistungen können erstattungsfähig sein, wenn die Leistungen aufgrund unfreiwilliger Flugplanänderungen, Unterbrechungen sowie Flugzeugänderungen bzw. -modifikationen aus operativen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht erbracht werden. In diesem Fall unterliegen sie den geltenden Rückerstattungsregeln für die jeweiligen Dienstleistungen.
4.3. Stornierungsschutz
4.3.1. Wenn ein Passagier den Stornierungsschutzg von Icelandair für die Reise gekauft hat, deckt die jeweilige Gebühr den Kauf der Sitzplatzauswahl, vorbestellte Mahlzeiten und vorab gekauftes zusätzliches Gepäck gemäß den Bedingungen des Stornierungsschutzes ab.
5. Sonstige Informationen
5.1. Icelandair behält sich das Recht vor, die Tarife und/oder die Geschäftsbedingungen für Servicepakete jederzeit vor dem Kauf zu ändern.