Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aktionscodes
Bei Verwendung eines Aktionscodes akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Der Aktionscode kann nur für Tickets verwendet werden, die online auf der Icelandair-Website www.icelandair.com und für eine qualifizierende Buchung gekauft werden. Ein Aktionscode wird eingelöst, indem der Code an der entsprechenden Stelle beim Online-Kauf einer qualifizierenden Buchung eingegeben wird.
- Der Aktionscode gilt nur für den Ticket-Grundtarif ausschließlich Kraftstoffzuschläge, Flughafengebühren und zusätzlicher Gebühren. Der Passagier muss weiterhin die Kraftstoffzuschläge, Flughafengebühren und zusätzlichen Gebühren bezahlen.
- Aktionscodes sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit und sind kein Hinweis auf Verfügbarkeit.
- Aktionscodes sind nur für Hin- und Rückflug-Buchungen gültig.
- Der Aktionscode kann nicht gegen Bargeld oder andere Privilegien, wie z. B. (aber nicht beschränkt auf) Geschenkgutscheine, eingetauscht werden.
- Ein Aktionscode kann nicht mit einem anderen Aktionscode kombiniert werden.
- Ein Aktionscode kann nur für eine neue qualifizierende Buchung und nicht für eine bereits durchgeführte Buchung eingelöst werden.
- Wenn Sie Ihre Buchung stornieren oder nicht verwenden, steht Ihnen keine Rückerstattung für den Rabattwert oder eine Wiederinkraftsetzung des Aktionscodes zu.
- Wenn Ihnen für Ihre Buchung eine Entschädigung zusteht (für diesen Zweck umfasst eine Entschädigung eine vollständige oder teilweise Rückerstattung, eine Gutschrift oder eine andere Form der Erstattung), dann enthält eine solche Entschädigung nicht den Betrag des Aktionscode-Rabattwerts.
- Wenn Sie Ihre Buchung ändern, steht Ihnen keine Rückerstattung des Aktionscode-Rabattwerts zu.
- Der Aktionscode ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Das Verfallsdatum wird für jeden Aktionscode separat angegeben.
- Icelandair behält sich das Recht vor, den Aktionscode jederzeit zu ändern oder für ungültig zu erklären. Icelandair behält sich das Recht vor, ein Angebot zurückzuziehen und/oder das Einlösen eines Aktionscodes abzulehnen, wenn der Gesamtwert der bereits eingelösten Aktionscodes einen bestimmten finanziellen Wert oder eine beschränkte Anzahl überschreitet.