Wir bedauern sehr, dass bei Ihrer Reise mit uns Störungen auftraten. Wir wissen, wie problematisch Reisestörungen sein können, und ein wichtiger Schritt, um Ihre Pläne wieder auf Kurs zu bringen, ist, dass Sie Ihre Optionen kennen. Nachstehend finden Sie Informationen zu den Rechten von Passagieren bei Flugstörungen. Wenn Sie nach Informationen zu beschädigtem oder verspätetem Gepäck suchen, finden Sie diese auf unserer Gepäckseite.
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.
Klicken Sie nachstehend auf eine Karte, um mehr über die Rechte von Passagieren zu erfahren.
Passagierrechte bei Annullierung von Flügen gemäß EG 261/2004
Passagierrechte bei Flugverspätungen gemäß EG 261/2004
Passagierrechte bei Verweigerung des Boardings gemäß EG 261/2004
Passagierrechte bei Tarif-Downgrade gemäß EG 261/2004
Die Passagierrechte bei einer Flugstörung können je nach Abflug- oder Zielort variieren. Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren sonstigen Reisezielen.
Passagierrechte bei Reisen in die oder aus den USA
Passagierrechte bei Reisen nach oder von Kanada
Passagierrechte bei Reisen in das oder aus dem Vereinigten Königreich
Passagierrechte bei Reisen in die oder aus der Türkei