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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Stornoschutz​

Zusammenfassung des Stornoschutzes

Sie können einen optionalen Stornoschutz hinzufügen, der die Kosten für Ihr Ticket abdeckt, falls Sie die Reise nicht antreten können aufgrund von:

a) Tod, plötzlicher Krankheit oder Unfall auf Anraten einer qualifizierten medizinischen Fachkraft in Bezug auf Sie, Ihre/n Partner/in oder andere Mitglieder Ihrer unmittelbaren Familie.

b) Erhebliche materielle Schäden an Ihrem Zuhause oder Ihrem Privatunternehmen, die Ihre Anwesenheit erforderlich machen.

c) Sie stecken sich – vor oder während Ihrer Reise – mit COVID-19 (oder einer anderen, von der WHO als globale Pandemie klassifizierten Erkrankung) an, was Sie daran hindert, Ihre Reise zu beginnen oder fortzusetzen, und das kann durch einen medizinisch anerkannten Test belegt werden, der ein positives Ergebnis zeigt.

Mit dem Stornoschutz haben Sie Anspruch auf Erstattung des an Icelandair gezahlten Tarifs, falls Sie die geplante Reise aufgrund der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Gründen nicht antreten können und der Tarif nicht anderweitig erstattungsfähig ist. Wenn Sie Ihre Reisepläne nach Antritt Ihrer Reise ändern müssen, erstattet Icelandair den ungenutzten Teil des jeweiligen Flugtickets oder der Umbuchungsgebühren (nicht aber die Tarifdifferenz) gemäß den folgenden Geschäftsbedingungen:

Der Stornoschutz kostet jeweils pro Person 17 USD bei Tickets auf Inlandsflugstrecken in Island, 27 USD für Economy Class-Tickets und 47 USD für Saga Class-Tickets. Der Stornoschutz ist nicht erstattungsfähig und kann nur bei der Buchung Ihres Fluges hinzugefügt werden oder bis zu 36 Stunden nach dem Kauf über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail für Ihr E-Ticket.

Wenn Sie mit einem Kleinkind unter 2 Jahren (24 Monaten) verreisen, für das kein Sitzplatz gebucht ist, und den Stornoschutz erwerben, wird der gleiche Stornoschutz automatisch und kostenlos zum Ticket des Kleinkindes hinzugefügt.

Im Allgemeinen sind Unterlagen in Form eines medizinischen Attestes erforderlich, das von einem Arzt unterzeichnet wurde, falls der Grund für den Anspruch ein Unfall oder eine Erkrankung ist. Falls der erforderliche Nachweis allerdings ein COVID-19-Zertifikat mit Positivbefund ist, kann es von einer zugelassenen Organisation/einem Medizinlabor oder von einem Arzt unterschrieben werden.

Ein medizinisches Attest berechtigt nicht zu einer Kostenerstattung, wenn kein Stornoschutz erworben wurde.

Der Stornoschutz kann nur erworben werden:

  • zum Zeitpunkt der Zahlung des Reisepreises oder der Bestätigungsgebühr
  • bis zu 36 Stunden nach dem Kauf des Flugtickets