Unser Ziel ist immer, dass unsere Passagiere eine reibungslose und angenehme Reise haben, aber manchmal läuft nicht alles wie geplant. Wir entschuldigen uns aufrichtig, falls Ihre Reise beeinträchtigt wurde. Nachstehend finden Sie Informationen zu Passagierrechten im Fall einer solchen Störung gemäß EC 261/2004.
Bei Flugbeeinträchtigungen stellen wir unseren Passagieren Informationen über die in ihrer Buchung registrierten Kontaktdaten zur Verfügung. Diese Informationen können unter Meine Buchung und in unserer App aktualisiert werden.
Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine entsprechende Versorgung. Dazu können Mahlzeiten und Getränke, Unterkunft, Transport und Zugang zu Kommunikationsmitteln zählen. Das gilt jedoch nicht, wenn sich Ihre Reise durch eine solche Versorgung weiter verzögern würde.
Mahlzeiten und Getränke: Im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Unterkunft und Transport: Falls wir Sie nicht am selben Tag auf einen anderen Flug umbuchen können und Sie nicht nach Hause oder zu Ihrer vorübergehenden Unterkunft zurückkehren können.
Kommunikationsmittel: Falls Sie einen Ort zum Tätigen eines Anrufs oder zum Senden einer E-Mail bezüglich der Beeinträchtigung benötigen.
Manchmal kann unser Team aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Passagieren keine Gutscheine ausstellen. Wenn das der Fall ist, bitten wir die Passagiere, ihre Versorgung selber zu organisieren und am Ende ihrer Reise eine Erstattung über unser Reklamationsportal zu beantragen.
Mahlzeiten und Getränke: Im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für alkoholische Getränke erstatten.
Unterkunft: Die angemessenen Kosten für eine Übernachtung variieren je nach Standort.
Transport: Öffentliche Verkehrsmittel oder Flughafen-Shuttle zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
Kommunikation: Die Kosten für zwei Telefonate, das Versenden von zwei E-Mails oder Faxen.
Alle Kosten müssen sich direkt auf die Beeinträchtigung beziehen und durch detaillierte Quittungen, die ggf. auf den Namen des Passagiers ausgestellt wurden, belegt werden.
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.
Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine entsprechende Versorgung. Dazu können Mahlzeiten und Getränke, Unterkunft, Transport und Zugang zu Kommunikationsmitteln zählen. Das gilt jedoch nicht, wenn sich Ihre Reise durch eine solche Versorgung weiter verzögern würde.
Mahlzeiten und Getränke: Im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Unterkunft und Transport: Falls wir Sie nicht am selben Tag auf einen anderen Flug umbuchen können und Sie nicht nach Hause oder zu Ihrer vorübergehenden Unterkunft zurückkehren können.
Kommunikationsmittel: Falls Sie einen Ort zum Tätigen eines Anrufs oder zum Senden einer E-Mail bezüglich der Beeinträchtigung benötigen.
,Manchmal kann unser Team aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Passagieren keine Gutscheine ausstellen. Wenn das der Fall ist, bitten wir die Passagiere, ihre Versorgung selber zu organisieren und am Ende ihrer Reise eine Erstattung über unser Reklamationsportal zu beantragen.
Mahlzeiten und Getränke: Im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kosten für alkoholische Getränke erstatten.
Unterkunft: Die angemessenen Kosten für eine Übernachtung variieren je nach Standort.
Transport: Öffentliche Verkehrsmittel oder Flughafen-Shuttle zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
Kommunikation: Die Kosten für zwei Telefonate, das Versenden von zwei E-Mails oder Faxen.
Alle Kosten müssen sich direkt auf die Beeinträchtigung beziehen und durch detaillierte Quittungen, die ggf. auf den Namen des Passagiers ausgestellt wurden, belegt werden.
,Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.
,Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Umbuchung oder Erstattung.
Umbuchung
Sofern möglich, buchen wir alle Passagiere mit beeinträchtigten Flügen automatisch um. Wir senden alle Benachrichtigungen und aktualisierte Reisepläne an die in der Buchung registrierten E-Mail-Adresse. Darum ist es wichtig sicherzustellen, dass diese korrekt ist. Sie können Sie unter Meine Buchung oder in der Icelandair-App noch einmal überprüfen. Manchmal ist jedoch eine automatische Umbuchung aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Passagiere nicht möglich. In diesem Fall können Passagiere eine Umbuchung zu ihrem endgültigen Ziel für den nächsten verfügbaren Icelandair-Flug unter vergleichbaren Transportbedingungen beantragen, sofern Sitzplätze verfügbar sind.
Erstattung
Sie können sich dafür entscheiden, die Reise nicht anzutreten, und sich die ungenutzten Teile Ihres Tickets für alle Passagiere derselben Buchung erstatten zu lassen. Sie können Ihre Buchung unter Meine Buchung stornieren oder ändern und hier eine Erstattung beantragen.
,Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.
,Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Strecke des gestrichenen Fluges und den Umbuchungsoptionen ab, die dem Passagier angeboten wurden.
Alle Flüge bis zu maximal 1500 km:
Alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km* oder alle sonstigen Flügen zwischen 1500 und 3500 km:
Alle Flüge, die nicht in eine der vorstehenden Kategorien fallen:
Eine Entschädigung wird nicht gezahlt:
* Innergemeinschaftliche Flüge sind Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU) und umfassen auch Länder, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, wie z. B. Norwegen, Island und Liechtenstein. Das bedeutet, dass Flüge zwischen diesen Ländern sowie Flüge von diesen Ländern in die EU den gleichen Verordnungen zu Passagierrechten unterliegen. Darüber hinaus gelten diese Verordnungen auch für Flüge mit Abflugort außerhalb der EU und des EWR und mit Zielort in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, wenn der Flug von einer EU- oder EWR-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
,Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Reisen in die EU, nach Norwegen, in die Schweiz oder nach Island, wenn Sie mit einer Fluggesellschaft fliegen, die in einem dieser Länder ihren Hauptsitz hat. Sie gilt auch für Flüge, die aus diesen Ländern abfliegen, und zwar unabhängig von der Fluggesellschaft. Sie gilt nicht für Reisen, die außerhalb dieses Gebiets beginnen und enden. So ist beispielsweise eine Reise, die in den USA oder Kanada beginnt und auf den Färöer-Inseln oder Grönland endet – selbst mit einer Umsteigeverbindung in Island – nicht abgedeckt.
Die Passagierrechte bei einer Flugstörung können je nach Abflug- oder Zielort variieren. Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren sonstigen Reisezielen.
Passagierrechte bei Reisen in die oder aus den USA
Passagierrechte bei Reisen nach oder von Kanada
Passagierrechte bei Reisen in das oder aus dem Vereinigten Königreich
Passagierrechte bei Reisen in die oder aus der Türkei