Falls Sie ein bereits gekauftes Flugticket nicht nutzen können und es stornieren müssen, steht Ihnen u. U. eine Rückerstattung zu. Die Regeln in Bezug auf die Rückerstattung von Tickets sind abhängig von den jeweiligen Tarifen, aber in Sonderfällen gelten möglicherweise andere Regeln.
BITTE BEACHTEN: Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Icelandair-Flüge. Wenn Sie Ihr Ticket über einen Drittanbieter, wie z. B. ein Online-Reisebüro oder einen externen Dienstleister gebucht haben, gelten andere Geschäftsbedingungen. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Drittanbieter.
Zum Zeitpunkt des Kaufs können Icelandair-Kunden eine Reiserücktrittsversicherung erwerben.
Mit der Reiserücktrittsversicherung wird die Rückerstattung der Kosten sichergestellt, die den Teil eines an Icelandair gezahlten Reisepreises darstellen, der auf keine andere Weise erstattet werden kann, wenn ein Kunde die geplante Reise nicht antreten kann. Wenn der Passagier die Reise nicht antreten kann, erstattet Icelandair den Ticketpreis. Wenn der Passagier seine Reisepläne nach Antritt der Reise ändern muss, erstattet Icelandair den betreffenden Ticketpreis (den Teil des Flugtickets, der nicht genutzt wurde) oder die Umbuchungsgebühren (nicht jedoch die Flugpreisdifferenz).
Hierfür ist ein von einem Arzt unterzeichnetes medizinisches Attest erforderlich. Im Fall des Todes eines engen Familienangehörigen ist ein Totenschein erforderlich. Ein medizinisches Attest/Totenschein berechtigt nicht zu einer Kostenerstattung, wenn keine Reiserücktrittsversicherung erworben wurde. Wenn der reisende Passagier selbst verstirbt, veranlassen wir bei Vorlage eines Totenscheins eine Rückerstattung für das Passagier-Ticket.
Die Stornoschutzgebühr leistet keine Entschädigung für verschiedene andere Servicegebühren, d. h. Buchungsgebühren und Nebengebühren. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur für die Stornierung von Tickets, die an Icelandair gezahlt wurden. Sie deckt z. B. keine Kosten für Hotels und Mietwagen ab, die über www.icelandair.com usw. gebucht wurden.
Die Reiserücktrittsversicherung kann nur zum Zeitpunkt der Zahlung des Reisepreises oder der Bestätigungsgebühr erworben werden.
Durch die Zahlung einer Stornoschutzgebühr wird die Rückerstattung der Kosten sichergestellt, die den Teil eines an Icelandair gezahlten Reisepreises darstellen, der auf keine andere Weise erstattet werden kann, wenn ein Kunde die geplante Reise aufgrund von Folgendem nicht antreten kann:
a) Todesfall, eine plötzliche ernsthafte Erkrankung oder ein schwerer Unfall, die/der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht – entweder des Passagiers selbst oder seines Partners/seiner Partnerin (Ehepartner/in oder Partner/in einer eheähnlichen Gemeinschaft), seiner Kinder oder Enkelkinder, seiner Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern oder seiner Geschwister.
b) Erhebliche Sachschäden an seinem Wohneigentum oder einem Privatunternehmen, die seine persönliche Anwesenheit erforderlich machen (hierfür sollte ein Polizeibericht vorgelegt werden).
Die vorstehend aufgeführten Umstände müssen dergestalt sein, dass die Stornierung der betreffenden Buchung unvermeidbar ist. Eine Stornoschutzgebühr ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
Diese Stornoschutzgebühr deckt keine möglichen Flugpreisdifferenzen aufgrund einer Änderung von Flugterminen nach Antritt der Reise ab.
Es gelten folgende Voraussetzungen für einen Rückerstattungsanspruch:
Der Rückerstattungsanspruch gilt ab dem Quittungsdatum der Bezahlung bis zum Zeitpunkt des Abflugs.
Ein Rückerstattungsanspruch besteht in den folgenden Fällen von Schaden, Verlust oder Unvermögen nicht:
Die Stornoschutzgebühr deckt keine Rückerstattung von Servicegebühren ab, d. h. Buchungsgebühren usw.
Eine Forderung im Verlustfall muss sofort gemeldet werden, und zusammen mit der Quittung für das Flugticket müssen eine offizielle Bescheinigung des Krankenhausaufenthalts oder ein Polizeibericht eingereicht werden.
Die Kostenerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen nach Eingang eines vollständigen und hinreichenden Nachweises der Rückerstattungspflicht von Icelandair in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rückerstattungsbetrag festgestellt werden kann. Die betreffende Person muss – auf eigene Kosten – Atteste und andere Nachweise vorlegen, die Icelandair u. U. benötigt, um seine Rückerstattungspflicht beurteilen zu können.
Wenn einem Kunden für denselben Verlustfall auch das Recht auf eine Entschädigung durch eine Versicherung zusteht, zahlt Icelandair nur eine anteilige Entschädigung.
Wenn ein Kunde absichtlich falsche Angaben macht oder arglistig Ereignisse oder Umstände verschweigt, die für die Rückerstattungspflicht von Icelandair relevant sind, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Unternehmen.
Die Anschrift und der registrierte Sitz von Icelandair sind in Reykjavik. Das zuständige Gericht für alle Fälle von Kostenerstattung in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen ist das örtlich zuständige Gericht in Reykjavik.
https://www.icelandair.com/support/terms-and-conditions/cancellation-terms/
Die in unseren Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und dem tatsächlichen Reisedatum des Passagiers ändern. Die Fluggesellschaft kann Passagieren diese Flugzeiten nicht garantieren, und sie sind nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags zwischen Passagier und Fluggesellschaft.
Bevor die Fluggesellschaft die Buchung eines Passagiers annimmt, teilt sie dem Passagier die planmäßige Abflugzeit des Fluges mit. Diese Abflugzeit steht auch auf dem Ticket. Wenn der Passagier korrekte Kontaktdaten angegeben hat, versucht die Fluggesellschaft den Passagier anhand dieser Daten über alle etwaigen Flugplanänderungen zu informieren. Wenn nach dem Ticket-Kauf eine Flugplanänderung eintritt, die mindestens +/– 2 Stunden von der ursprünglich geplanten Abflugzeit abweicht und für den Passagier nicht akzeptabel ist, hat der Passagier gemäß dem nachstehenden Artikel das Recht auf eine Rückerstattung.
Wenn die Fluggesellschaft einen Flug streicht, einen Flug nicht im angemessenen Rahmen gemäß dem Flugplan durchführt oder keinen Stopp am Ziel- oder Zwischenlandeflughafen einlegt und dies dazu führt, dass der Passagier einen Anschlussflug versäumt, der als Abschnitt auf demselben Ticket reserviert wurde, gilt für die Rückerstattung Folgendes:
a) Wenn kein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung dem gezahlten Flugpreis.
b) Wenn ein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem jeweiligen Preis für die Flugstrecke, für die das Ticket genutzt wurde.
Das Ticket gilt als schlüssiger Beweis für den Abschluss eines Beförderungsvertrags zwischen der Fluggesellschaft und dem auf dem Ticket angegebenen Passagier. Die Fluggesellschaft befördert nur den auf dem Ticket angegebenen Passagier, der u. U. seine Identität als der auf dem Ticket genannte Passagier entsprechend nachweisen muss.
Das Ticket ist nicht übertragbar.
Einige Tickets werden zu herabgesetzten Flugpreisen verkauft und sind möglicherweise nur teilweise oder gänzlich nicht erstattungsfähig. Der Passagier sollte den Flugpreis auswählen, der seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Der Passagier sollte auch sicherstellen, dass er über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, der mögliche Ticketstornierungen hinreichend abdeckt.
Wenn der Passagier Änderungen an seinem Reisearrangement vornehmen möchte, muss er im Vorfeld Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Der Preis für das neue Reisearrangement wird anhand der jeweiligen Tarifregeln berechnet, und der Passagier hat anschließend die Wahl, den neuen Preis zu akzeptieren oder die Daten des ursprünglichen Tickets beizubehalten. Wenn der Passagier die Änderung nicht vornimmt oder die Flüge nicht in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge nutzt, gilt der Passagier als „nicht erschienen“. In diesem Fall werden alle verbleibenden Flüge storniert und das Ticket verliert seine Gültigkeit.
Die Fluggesellschaft nimmt eine Rückerstattung für ein Ticket oder für einen unbenutzten Abschnitt des Tickets gemäß den geltenden Tarifregeln und -bestimmungen wie folgt vor:
Sofern in diesem Artikel nichts Gegenteiliges angegeben ist, veranlasst die Fluggesellschaft eine Rückerstattung ausschließlich für die Person, die das Ticket bezahlt hat, nachdem diese Zahlung der Fluggesellschaft gegenüber hinreichend belegt wurde.
Wenn eine andere Person als der auf dem Ticket genannte Passagier das Ticket bezahlt hat und das Ticket einen Vermerk über eine Rückerstattungsbeschränkung enthält, erfolgt die Rückerstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat oder nach deren Anweisung.
Rückerstattungen erfolgen nur dann, wenn das Ticket und alle nicht benutzten Flugcoupons an die Fluggesellschaft übergeben werden. Ausgenommen hiervon sind verloren gegangene Tickets.
Wenn die Fluggesellschaft einen Flug streicht, einen Flug nicht im angemessenen Rahmen gemäß dem Flugplan durchführt oder keinen Stopp am Ziel- oder Zwischenlandeflughafen einlegt und dies dazu führt, dass der Passagier einen Anschlussflug versäumt, der als Abschnitt auf demselben Ticket reserviert wurde, gilt für die Rückerstattung Folgendes:
Wenn kein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung dem gezahlten Flugpreis.
Wenn ein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem jeweiligen Preis für die Flugstrecke, für die das Ticket genutzt wurde.
Wenn der Passagier aus anderen als den in den vorstehenden Artikeln genannten Gründen ein Recht auf eine Rückerstattung hat, gilt dafür Folgendes:
Wenn kein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung dem jeweiligen Tarif abzüglich Service- und Stornogebühren.
Wenn ein Abschnitt des Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe der Rückerstattung der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem jeweiligen Preis für die genutzte Flugstrecke abzüglich Service- und Stornogebühren.
Die Fluggesellschaft kann eine Rückerstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür erst nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets gestellt wird.
Die Fluggesellschaft kann die Rückerstattung für ein Ticket ablehnen, das nach Ankunft in einem Land der Fluggesellschaft oder den Behördenvertretern des Landes zum Nachweis der Absicht, dieses Land wieder zu verlassen, vorgelegt wurde, es sei denn, der Passagier kann zur Zufriedenheit der Fluggesellschaft belegen, dass er die Erlaubnis hat, in dem Land zu bleiben oder dass er dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel verlassen wird.
Alle Rückerstattungen unterliegen den Gesetzen, Vorschriften und Regelungen oder Anordnungen des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, sowie des Landes, in dem die Rückerstattung erfolgt. Gemäß den vorangegangenen Bestimmungen werden Rückerstattungen normalerweise auf dieselbe Art und Weise und in derselben Währung geleistet, in der das Ticket bezahlt wurde. Nach vernünftigen Ermessen der Fluggesellschaft kann die Rückerstattung aber auch in einer anderen Währung ausgezahlt werden.